Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter, es muss Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich sein, Hinweise zu geben, wenn ihnen gravierende Gesetzesverstöße im Unternehmen bekannt geworden sind (Whistleblowing). Diese Hinweise können vertraulich und auf Wunsch anonym abgegeben werden. Hinweisgeber müssen keine Repressalien fürchten. Wenn Sie derartige Hinweise abgeben möchten, können Sie das folgende Formular nutzen.

(1) Die interne Meldestelle bestätigt der hinweisgebenden Person den Eingang einer Meldung spätestens nach sieben Tagen,

(2) Die interne Meldestelle gibt der hinweisgebenden Person innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung oder, wenn der Eingang nicht bestätigt wurde, spätestens drei Monate und sieben Tage nach Eingang der Meldung eine Rückmeldung.

Hierzu ist die Angabe des Namens oder der E-Mail Adresse notwendig.

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